Surfen in der Arbeitszeit

Wer nicht mehr als 100 Stunden im Jahr von seinem Arbeitsplatz aus im Internet surft, darf nicht ohne weiteres gekündigt werden. Dies entschied jetzt das Arbeitsgericht der Stadt Wesel (Az.: 5 Ca 4021/00). Arbeitgeber müssen das Verbot auf jeden Fall aussprechen und dürfen bei Verstoß nicht ohne vorige Abmahnung kündigen. (tr)