Wer nicht mehr als 100 Stunden im Jahr von seinem Arbeitsplatz aus im Internet surft, darf nicht ohne weiteres gekündigt werden. Dies entschied jetzt das Arbeitsgericht der Stadt Wesel (Az.: 5 Ca 4021/00). Arbeitgeber müssen das Verbot auf jeden Fall aussprechen und dürfen bei Verstoß nicht ohne vorige Abmahnung kündigen. (tr)
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